Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes:
Landkreise drängen auf Ausgleich der Mehrbelastung von 20 Mio. Euro pro Jahr

Pressemitteilung

Finanzen3

Im Ergebnis ihrer Tagung am 29./30. November 2018 in der Welterbestadt Quedlinburg appellieren die Landräte nachdrücklich an den Landtag, im Landeshaushalt für 2019 einen Betrag von 20 Mio. Euro zum Ausgleich der den Landkreisen aus der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes entstehenden Mehrbelastungen einzustellen.

 „Beim Unterhaltsvorschussgesetz handelt es sich um eine staatliche Aufgabe, die die Landkreise und kreisfreien Städte für das Land Sachsen-Anhalt wahrnehmen. Von daher erwarten wir, dass das Land auch die Kosten für diese übertragene Aufgabe übernimmt. So sieht es die Landesverfassung in Artikel 87 Abs. 3 ausdrücklich vor“, stellt Michael Ziche, Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt, fest.

 Durch die erhebliche Ausweitung des Rechtsanspruches auf Unterhaltsvorschuss ab 1. Juli 2017 leisten die Landkreise und kreisfreien Städte nachweislich jährlich 15 Mio. Euro höhere Ausgaben als vor der Reform. Hierzu kommen rd. 5 Mio. Euro für den erforderlichen Personalaufwuchs. „Hierbei handelt es sich um eine Rechtsverpflichtung des Landes, deren Erfüllung bei den Haushaltsberatungen nicht zur Disposition gestellt werden darf“, ergänzt Präsident Ziche.

 Zur Wahrung ihrer Rechtsposition haben neun von elf Landkreisen fristgerecht beim Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt Klage gegen das Land eingereicht, um den Mehrbelastungsausgleich zur Not auch gerichtlich durchsetzen zu können. Präsident Ziche weist aber darauf hin: „Die Datenlage ist so eindeutig, dass wir ausdrücklich noch einmal um eine außergerichtliche und damit politische Lösung werben“.

  Pressemitteilung vom 30. November 2018 [PDF-Dokument: 133 kB]

30.11.2018